Entsprechungserklärung

Gemäß § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, jährlich eine Erklärung abzugeben, dass den Empfehlungen der ,,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt wurden und warum nicht.