Einzelbewertungsgrundsatz

Der Einzelbewertungsgrundsatz ist ein Rahmengrundsatz der handelsbilanziellen Vermögensermittlung. Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Ziel ist eine Unterbindung der Verrechnung unrealisierter Vermögensminderungen mit unrealisierten Vermögensmehrungen. Ausnahmen: Gesetzlich zugelassene Abweichungen (z.B. Festbewertung, Verbrauchsfolgeverfahren, Bewertungseinheiten) oder Abweichungen zur Verwirklichung des Primärziels der Vermögens- und Gewinnermittlung (z.B. Pauschalbewertung von Forderungen, Pauschale Gewährleistungsrückstellungen). (siehe auch Fortführungsgrundsatz, Stetigkeitsgrundsatz, Stichtags- und Wertaufhellungsprinzip)