Die geltungserhaltende Reduktion beschreibt die Auslegung einer Rechtsnorm. Es wird dabei von der inzwischen rechtswidrigen ursprünglichen Intention des Gesetzgebers abgewichen, da die Norm andernfalls gegen höheres Recht verstoßen würde (beispielsweise gegen das Grundgesetz). Der Anwendungsbereich wird soweit eingeschränkt, dass die Anwendbarkeit weiterhin möglich ist.