Gemeinnützigkeit

Welche Organisationen als gemeinnützig zu qualifizieren sind, bestimmt sich nach § 52 AO. Die Deklaration einer Gesellschaft als gemeinnützige Organisation geht mit einer Vielzahl von Steuererleichterungen einher. Bspw. sind gemeinnützige Körperschaften nach § 5 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.