Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB ist ein Verfahren zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Es handelt sich dabei um die Gegenüberstellung aller Erträge und Kosten bzw. Aufwendungen innerhalb der Berichtsperiode (Bruttoverfahren). Bestandsänderungen und Eigenleistungen müssen im Anschluss korrigiert werden. Nach § 275 Abs. 1 HGB kann statt dem Gesamtkostenverfahren auch das Umsatzkostenverfahren angewendet werden. (siehe auch Umsatzkostenverfahren)