Die GmbH & Co. KG ist eine Mischrechtsform (Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH persönlich haftender Gesellschafter ist), deren Besteuerung dem Transparenzprinzip folgt. Je nachdem, ob die Gesellschafter Kapitalgesellschaften oder natürliche Personen sind, unterliegen die Einkünfte der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist die GmbH & Co. KG als eigenes Steuersubjekt zu qualifizieren. Bezüglich der Rechnungslegung sind Personenhandelsgesellschaften den Kapitalgesellschaften gleichgestellt, wenn es keine natürliche Person als Vollhafter gibt (§ 264a HGB). Um die Haftung zu begrenzen, ist der einzige persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) der KG in der Regel eine Kapitalgesellschaft.