Die lineare Abschreibung ist ein Abschreibungsverfahren. Hierbei wird der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt, in dem die Anschaffungs-, Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten durch die Nutzungsdauer dividiert werden. Der Abschreibungsbetrag bleibt somit über alle Perioden der Nutzungsdauer unverändert. Gegebenenfalls ist bei der Berechnung der Rest- bzw. Schrottwert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen (z.B. bei großen Anlagen oder Schiffen). Vgl. § 253 Abs. 3 S. 1 HGB.