Sekundärrecht

Im EU-Recht wird zwischen den Rechtsquellen Primärrecht und Sekundärrecht unterschieden. Das Sekundärrecht bezeichnet Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen sowie Empfehlungen und Stellungsnahmen, welche durch die Europäische Union erlassen wurden. Ziel des Sekundärrechts ist der Abbau von Hindernissen zur Schaffung des einheitlichen Binnenmarktes. Sowohl im Bereich der indirekten Steuern (bspw. Mehrwertsteuersystemrichtlinie) als auch im Bereich der direkten Steuern (bspw. Fusionsrichtlinie) sollen die Richtlinien entsprechende Vorgaben schaffen, welche von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sind.