Sonstige Leistungen sind umsatzsteuerliche Leistungen, die keine Lieferungen sind (vgl. § 3 Abs. 9 S. 1 UStG). Gegenstand der sonstigen Leistung sind damit Nutzungsüberlassungen, Dienstleistungen und Ähnliches. Diese können durch aktives Handeln, aber auch durch Dulden (bspw. Mietverhältnisse) oder Unterlassen, bewirkt werden. Siehe auch Abschn. 3.1 Abs. 4 UStAE.