Stammhaus

Für die Einkünfteabgrenzung einer Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht ist die Zentralfunktion des Stammhauses von hoher Relevanz. So können Wirtschaftsgüter nicht beliebig an die Betriebsstätte übertragen werden, da fingiert wird, dass das Stammhaus gewisse Funktionen wie die Vergabe von Markenlizenzen ausübt.