Stille Reserven bezeichnen den positiven Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlichen Wert und dem Bilanzansatz eines Wirtschaftsguts. Für steuerliche Zwecke ist zu beachten, dass bei der Veräußerung oder Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen i.d.R. die stillen Reserven aufzudecken, d.h. zu besteuern sind.