Switch-over Klauseln bezeichnen DBA-rechtliche Normen, die in bestimmten Fällen den Übergang von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode ermöglichen. Damit soll eine doppelte Besteuerung, insbesondere aber eine doppelte Nichtbesteuerung verhindert werden. Durch die Switch-over Klausel entspricht das Steuerniveau von Tätigkeiten oder Investitionen eines deutschen Steuerpflichtigen im Ausland mindestens dem deutschen Steuerniveau. In Deutschland werden switch-over Klauseln durch § 50d Abs. 9 EStG überlagert.