Finanzanlagen

Finanzanlagen sind nicht abnutzbare Vermögensgegenstände, die durch Kapitalüberlassung im Rahmen einer Beteiligungs- oder Darlehensfinanzierung entstehen, d.h. mit dem investierten Kapital wird nicht im eigenen Unternehmen gearbeitet. Diese können sowohl mit der betrieblichen Leistungserstellung in Zusammenhang stehen als auch rein finanzwirtschaftlich bedingt sein. In Abgrenzung zu den Wertpapieren des Umlaufvermögens ist zu beachten, dass Finanzanlagen regelmäßig als ,,Daueranlage“ eingestuft werden und damit zum Anlagevermögen gehören (§ 247 Abs. 2 HGB). Sind Finanzanlagen jedoch zur Veräußerung bestimmt, gehören sie zum Umlaufvermögen.