Vorräte

Vorräte sind Vermögensgegenstände, die zur Produktion, Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmt sind. Der Bestand der Vorräte wird durch die Inventur ermittelt. Die Inventur muss dabei richtig, vollständig und von einem Dritten nachprüfbar sein (§ 266 Abs. 2 B I HGB).