Das Buchführungssystem der kameralistischen Buchführung wird hauptsächlich in der öffentlichen Verwaltung verwendet. Anders als bei der doppelten Buchführung erfasst sie nur Einnahmen und Ausgaben im Haushalt und verzichtet auf Inventur und Erfolgsrechnung. Ihr Ziel ist der Nachweis, woher Finanzmittel kommen und wohin sie geflossen sind (Rechenschaftslegung). Diese rein finanzwirtschaftliche Ausrichtung zeigt sich insbesondere daran, dass nur die vorgegebenen Haushaltsansätze verfolgt (Soll-Ist-Vergleich) und keine Erfolgsgrößen ermittelt werden. Deshalb ist die Kameralistische Buchführung auch keine kaufmännische Buchführung i.S.d. § 242 HGB.