Feststellungsbescheid

Der Feststellungsbescheid gem. § 179 AO ist ein Grundlagenbescheid gem. § 171 Abs. 10 AO. Feststellungsbescheide sind gesondert, d.h. in einem vom Steuerfestsetzungsverfahren abgekoppelten Feststellungsverfahren, zu erlassen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn bspw. der Wohnort des Steuerpflichtigen und der Ort des Betriebes in unterschiedlichen Finanzamtsbezirken liegen. Siehe auch AEAO zu § 179.