Steuermessbescheid

Der Steuermessbescheid ist ein Grundlagenbescheid gem. § 171 Abs. 10 AO. Einer der bedeutendsten Messbescheide im Besteuerungsverfahren ist der Gewerbesteuermessbescheid. Im Rahmen der Anrechnung gemäß des § 35 Abs. 1 EStG ist der Folgebescheid an den Regelungsinhalt dieses Gewerbesteuermessbescheides gebunden.