Versendungslieferungen

Versendungslieferungen sind Lieferungen, bei denen Gegenstände durch einen selbstständigen Beauftragten (bspw. Transportunternehmer) zum Abnehmer befördert werden (§ 3 Abs. 6 S. 3 UStG). Die Versendung beginnt mit der Übergabe an den Beauftragten. Der Ort der Lieferung richtet sich daher nach dem Übergabeort an den Dritten (Spediteur), § 3 Abs. 6 S. 4 UStG. Siehe auch Abschn. 3.12 Abs. 1 und Abs. 3 UStAE.