Außerbilanzielle Korrekturen ergeben sich aus steuerfreien Einnahmen und nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Gemäß dem Trennungsprinzip dürfen Vorgänge, die ihren Ursprung im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter haben, keine Auswirkung auf das zvE haben und müssen deshalb außerbilanziell korrigiert werden. Die Korrekturen werden dem Steuerbilanzgewinn zur Ermittlung der Summe der Einkünfte hinzugerechnet bzw. von ihm abgezogen.