Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist der Beitrag eines Vereinsmitglieds, das aufgrund der Satzung erhoben wird. Mitgliedsbeiträge sind nur bis zur Höhe von max. 20 % des Einkommen oder 4 % der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehbar, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG.