Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Auf die ermittelte Körperschaftsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. 1 SolzG) i.H.v. 5,5 % (der Körperschaftsteuer) erhoben.
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