Entgelt

Entgelt nach § 10 Abs. 1 S. 2, 3 UStG ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der (evtl. darin enthaltenen) Umsatzsteuer. Gewährte Skonti und Rabatte müssen folglich vom Preis abgezogen werden, um das Entgelt zu erhalten. Zum Entgelt gehört auch, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt.