Eine einen selbständigen Umsatz auslösende Rücklieferung liegt vor, wenn die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen und der Empfänger der Hinlieferung dieses dadurch erfüllt, dass er dem ursprünglichen Lieferer die Verfügungsmacht an dem gelieferten Gegenstand in Erwartung einer Gegenleistung überträgt (Abschnitt 17.1 Abs. 8 S. 3 UStAE).