Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen sind Leistungen, die von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich des ausgefallenen Einkommens gewährt werden. Sie sind gem. § 3 Nr. 1 und 2 EStG steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG.