Sparer-Pauschbetrag

Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 € bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung (§ 20 Abs. 9 EStG), bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags werden Erträge aus Kapitalvermögen nicht besteuert, er darf nicht zu negativen Einkünften führen.