Realsplitting

Im Rahmen des Realsplittings gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen, die an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten erbracht werden, als Sonderausgaben abgezogen werden. Höchstbetrag: 13.805 €/Kalenderjahr. Der Empfänger erzielt aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Korrespondenz Einkünfte gem. § 22 Nr. 1a EStG.