Die umsatzsteuerliche Organschaft

Beschreibung

Eine europäische Analyse von Reformbedarf im Lichte aktueller Rechtsentwicklungen

Autor: Dr. Thomas Luber

Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde der Grundstein zur Harmonisierung der Umsatzsteuer zwischen den Mitgliedstaaten gelegt. Das Mittel der Wahl zur Harmonisierung der Umsatzsteuer ist bis heute überwiegend der Erlass von Richtlinien. Gegenwärtig sieht Art. 11 der MwStSystRL als Kannvorschrift die Einführung der Organschaft in das nationale Gesetz als Wahlrecht für die Mitgliedstaaten vor. Von diesem Wahlrecht hat Deutschland in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Gebrauch gemacht.

Im Sinne der Umsatzsteuer übt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit grundsätzlich selbständig aus. Diese Tätigkeit wird jedoch gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist und damit eine umsatzsteuerliche Organschaft begründet. Im Ergebnis unterliegen die Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer und die Umsätze der Organgesellschaft werden dem Organträger zugerechnet. Ausgehend von dieser nationalen Auffassung wird vorliegend der bestehende Bedarf an Harmonisierung in der Anwendung der umsatzsteuerlichen Organschaft aus dem Blickwinkel der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre analysiert. Inwiefern die Rechtsvorschriften des deutschen Umsatzsteuerrechts im Einklang mit den europäischen Vorgaben stehen und welcher Reformbedarf unter Berücksichtigung von nationaler und europäischer Rechtsfortbildung besteht, wird detailliert untersucht.

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